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Kinder unter 14 Jahren |
Jugendliche unter 16 Jahren |
Jugendliche unter 18 Jahren</td>
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Aufenthalt in Gaststätten (Ausnahmen: Begleitung durch Eltern oder erziehungsbeauftragte Person; Aufenthalt für die Dauer eines Getränkes/einer Mahlzeit zwischen 5 und 23 Uhr) |
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bis 24 Uhr |
Aufenthalt in Nachtbars (o. ä.) |
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Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco (Ausnahme: Begleitung durch Eltern oder erziehungsbeauftragte Person) |
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bis 24 Uhr |
Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege |
bis 22 Uhr |
bis 24 Uhr |
bis 24 Uhr |
Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten |
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Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen oder in Betrieben |
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Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten |
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Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltiger Getränke und Lebensmittel (auch Mixgetränke) |
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Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke z. B. Bier, Wein, Sekt o. ä. (Ausnahme: Im Beisein der Eltern für 14- und 15 Jährige erlaubt) |
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bis 24 Uhr |
Abgabe und Konsum von Tabakwaren |
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Kinobesuche nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: 'Ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren' (Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: Anwesenheit ab 6 Jahre in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person gestattet.)
| bis 20 Uhr |
bis 22 Uhr |
bis 24 Uhr |
Abgabe von Filmen oder Spielen (auf DVD, Video usw.) nur Altersbeschränkung nur entsprechend der Freigabekennzeichen 'ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren' |
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Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen: 'ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahren' |
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